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   LSG Niedersachsen-Bremen, 26.04.2006 - L 2 RI 11/04   

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https://dejure.org/2006,106621
LSG Niedersachsen-Bremen, 26.04.2006 - L 2 RI 11/04 (https://dejure.org/2006,106621)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 26.04.2006 - L 2 RI 11/04 (https://dejure.org/2006,106621)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 26. April 2006 - L 2 RI 11/04 (https://dejure.org/2006,106621)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 21.12.1988 - IVb ZR 18/88

    Alte Alimente auch bei neuer Liebe

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 26.04.2006 - L 2 RI 11/04
    Als ein solches Fehlverhalten wertet die Zivilrechtsprechung insbesondere das Ausbrechen aus einer intakten Ehe durch Begründung einer dauerhaften intimen Beziehung zu einem Dritten (vgl. etwa BGH, U. v. 21. Dezember 1988 - IV b ZR 18/88 - NJW 1989, 1083, 1085).

    b) Selbst wenn kein schwerwiegendes Fehlverhalten im Sinne der vorstehend erläuterten Rechtsprechung vorliegen sollte, würde jedenfalls einem auch noch bezogen auf die streitigen Zeiten des Rentenbezuges des Klägers fortbestehendem Unterhaltsanspruch der Ehefrau entgegenstehen, dass eine uneingeschränkte Inanspruchnahme des Verpflichteten auf nachehelichen Unterhalt sich als unzumutbar darstellt und einen Härtegrund im Sinne von § 1579 Nr. 7 BGB bildet, wenn der Unterhaltsberechtigte zu einem neuen Partner ein auf Dauer angelegtes Verhältnis aufnimmt und sich diese Beziehung in einem solchen Maße verfestigt, dass damit gleichsam ein nichteheliches Zusammenleben an die Stelle der Ehe getreten ist (BGH, NJW 1989, 1083, 1086).

  • BGH, 03.06.1987 - IVb ZR 64/86

    Berücksichtigung einer nach der Ehescheidung gewährten Erwerbsunfähigkeitsrente;

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 26.04.2006 - L 2 RI 11/04
    Den ehelichen Lebensverhältnissen sind deshalb auch zukünftige Renteneinkünfte zuzurechnen, wenn die Grundlage des Rentenbezugs bereits in der Ehe gelegt worden ist und damit zum Zeitpunkt der Ehescheidung bereits zu rechnen war, auch wenn das Ausscheiden aus dem Erwerbsleben nicht unmittelbar bevorstand (vgl BGH vom 3. Juni 1987 - IVb ZR 64/86 -, FamRZ 1987, 913, 914).
  • BSG, 17.12.1997 - 11 RAr 61/97

    Erstattungspflicht des Arbeitgebers, Befreiungstatbestände nach § 128 AFG ,

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 26.04.2006 - L 2 RI 11/04
    Auch wenn die amtliche Sachaufklärung nicht von Beteiligtenvorbringen (Tatsachenbehauptungen; Beweisanregungen; Beweisanträgen) abhängig ist, begründet der Ermittlungsgrundsatz keine Pflicht von Behörden und Gerichten, Tatsachen zu ermitteln, für deren Bestehen weder das Beteiligtenvorbringen noch sonstige konkrete Umstände des Einzelfalls Anhaltspunkte liefern; in diesem Sinne findet die amtliche Sachaufklärungspflicht ihre Grenze an der Mitwirkungspflicht der Verfahrensbeteiligten (BSG, U. v. 17. Dezember 1997 - 11 RAr 61/97 - SozR 3-4100 § 128 Nr. 5).
  • BSG, 31.10.1995 - 8 RKn 1/94

    Unterhaltspflicht des Ausgleichsverpflichteten nach § 5 Abs. 1 VersorgAusglHärteG

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 26.04.2006 - L 2 RI 11/04
    Über den Unterhaltsanspruch des Ausgleichsberechtigten ist vom Rentenversicherungsträger bzw dem Gericht völlig eigenständig zu entscheiden (BSG, U. v. 31. Oktober 1995 - 8 RKn 1/94 - SozR 3-5795 § 5 Nr. 4).
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